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Die Sache mit den Bildrechten

Die Sache mit den Bildrechten

Du möchtest Bilder vom letzten Grillfest auf Deiner Sonnenterrasse, vom letzten Fotoshooting Deines Unternehmens oder Bildmaterial vom Tourismusverband auf Deiner Website oder Deinen Social-Media-Kanälen veröffentlichen? Dann Achtung: Bei der Veröffentlichung der Bilder gilt es einige Dinge zu beachten! Die Bildrechte liegen sowohl beim Fotografen als auch bei den darauf abgelichteten Personen. In der Fachsprache wird auch vom Urheberrecht des Fotografen oder vom Recht am eigenen Bild der abgelichteten Personen gesprochen.

Mit fremdem Bildmaterial solltest Du deshalb besonders vorsichtig umgehen, um hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Denn bereits ein vergessenes Copyright kann richtig teuer werden. Hast Du schon einmal davon gehört, dass sich Personen im Internet explizit auf die Suche nach unrechtmäßig eingesetztem Bildmaterial machen und in weiterer Folge Abmahnungen aussenden? Das kommt häufiger vor, als Du jetzt vermutlich denkst. Wir bei ALGO werden regelmäßig von Kunden, die mit dem Bildrecht-Thema konfrontiert sind, zu dieser Thematik befragt.

Beachte folgende fünf wichtige Tipps zum Thema Bildrechte:

1)    Niemals willkürlich Bilder aus dem Internet kopieren.

Verwende niemals einfach Bilder von anderen Personen, die Du aus dem Internet herauskopierst.
Eine Alternative: Mittlerweile gibt es viele Bilddatenbanken, von denen Du Dir kostenloses Bildmaterial herunterladen oder für die Verwendung erwerben kannst. Kläre trotzdem die Nutzungsbedingungen ab und lies Dir die Verwendungs- und Lizenzvereinbarungen des jeweiligen Anbieters durch, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall solltest Du eine schriftliche Info beim Anbieter einholen.

2)    Zu jedem Bild gehört ein Bildnachweis.

Gib stets acht, dass Du zu jedem Bild einen Bildnachweis hinzufügst. Erwähne entweder den Namen des Fotografen oder einen anderen Inhaber des Copyrights. Auch hier am besten vorab abklären, wie der Bildnachweis aussehen muss. Reicht eine Erwähnung im Impressum (z. B. auf der Website), oder muss der Fotograf direkt am Bild genannt werden? Auch hier gilt: Hol Dir am besten eine schriftliche Information vom Urheber ein.

 

3)    Die Bildrechte liegen immer beim Fotografen.

Der jeweilige Fotograf muss Dir das Nutzungsrecht der Bilder vor der Veröffentlichung gewähren. Hol Dir das Nutzungsrecht am besten schriftlich ein. Achte darauf, nur Bilder zu verwenden, von denen Du genau weißt, woher sie stammen. Die Nutzungsrechte können auf eine Region, auf eine gewisse Zeit oder auch auf verschiedene Medien beschränkt sein. Zum Beispiel ist es möglich, dass ein Bild nur für zwei Jahre in einem Inserat verwendet werden darf – und das möglicherweise nur im Raum Salzburg.

 

4)    Beim Ablichten von Personen vorab deren Einwilligung einholen.

Bevor Du andere Personen ablichtest und diese Bilder im Netz veröffentlichst, solltest Du Dir stets die Einwilligung der jeweiligen Personen einholen – auch hier am besten schriftlich. Abgelichtete Personen haben ein Recht darauf, „Nein“ zur Veröffentlichung zu sagen. Vor allem bei Kindern ist eine Einwilligung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten notwendig. Solange Du deren Zustimmung hast, darfst Du die Bilder auch veröffentlichen.

5)    ALGO Tipp: Vom Profi helfen lassen.

Lass Dein Bildmaterial von einem Profi erstellen, von dem Du Dir in weiterer Folge auch gleich die Einwilligung zur Veröffentlichung einholen kannst. Verwende kein fremdes Bildmaterial aus dem Internet, von dem Du nicht weißt, woher es stammt. Eine Bildverwendung solltest Du Dir immer schriftlich geben lassen. Im Zweifelsfall hast Du ein Schriftstück, das Du vorlegen kannst und das Dich vor unangenehmen Geldstrafen schützt.
So sparst Du nicht nur Zeit, sondern auch ganz viele Nerven und vermeidest zusätzlich hohe Geldstrafen.

 

Wir hoffen, dass wir Dich zum Thema „Bildrechte“ ein wenig aufklären konnten. Solltest Du immer noch unsicher sein, helfen wir Dir gerne weiter.

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