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Die Sache mit den Bildrechten

Die Sache mit den Bildrechten

Sie möchten Bilder vom letzten Grillfest auf Ihrer Sonnenterrasse, vom letzten Fotoshooting Ihres Unternehmens oder Bildmaterial vom Tourismusverband auf Ihrer Website oder Ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen? Dann Achtung: Bei der Veröffentlichung der Bilder gilt es einige Dinge zu beachten! Die Bildrechte liegen sowohl beim Fotografen als auch bei den darauf abgelichteten Personen. In der Fachsprache wird auch vom Urheberrecht des Fotografen oder vom Recht am eigenen Bild der abgelichteten Personen gesprochen.

Mit fremdem Bildmaterial sollten Sie deshalb besonders vorsichtig umgehen, um hohe Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Denn bereits ein vergessenes Copyright kann richtig teuer werden. Haben Sie schon einmal davon gehört, dass sich Personen im Internet explizit auf die Suche nach unrechtmäßig eingesetztem Bildmaterial machen und in weiterer Folge Abmahnungen aussenden? Das kommt häufiger vor, als Sie jetzt vermutlich denken. Wir bei ALGO werden regelmäßig von Kunden, die mit dem Bildrecht-Thema konfrontiert sind, zu dieser Thematik befragt.

Beachten Sie folgende fünf wichtige Tipps zum Thema Bildrechte:

1)    Niemals willkürlich Bilder aus dem Internet kopieren.

Verwenden Sie niemals einfach Bilder von anderen Personen, die Sie aus dem Internet herauskopieren. Eine Alternative: Mittlerweile gibt es viele Bilddatenbanken, von denen Sie sich kostenloses Bildmaterial herunterladen oder für die Verwendung erwerben können. Klären Sie trotzdem die Nutzungsbedingungen ab und lesen Sie die Verwendungs- und Lizenzvereinbarungen des jeweiligen Anbieters, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Im Zweifelsfall schriftliche Info beim Anbieter einholen.

2)    Zu jedem Bild gehört ein Bildnachweis.

Geben Sie stets acht, dass Sie zu jedem Bild einen Bildnachweis hinzufügen. Erwähnen Sie entweder den Namen des Fotografen oder einen anderen Inhaber des Copyrights. Auch hier am besten vorab abklären, wie der Bildnachweis aussehen muss. Reicht eine Erwähnung im Impressum (zb auf der Website) oder muss der Fotograf direkt am Bild genannt werden? Auch hier gilt: Schriftliche Information beim Urheber einholen.

3)    Die Bildrechte liegen immer beim Fotografen.

Der jeweilige Fotograf muss das Nutzungsrecht der Bilder vor der Veröffentlichung gewähren. Holen Sie sich das Nutzungsrecht am besten schriftlich ein. Achten Sie darauf, nur Bilder zu verwenden, von denen Sie wissen, woher diese stammen. Die Nutzungsrechte können auf die Region, auf eine gewisse Zeit oder auch auf verschiedene Medien beschränkt sein. ZB. ist es möglich, dass ein Bild nur für zwei Jahre in einem Inserat verwendet werden darf. Und das möglichweise nur im Raum Salzburg.

4)    Beim Ablichten von Personen vorab deren Einwilligung einholen.

Bevor Sie andere Personen ablichten und diese Bilder im Netz veröffentlichen, sollten Sie sich stets die Einwilligung der jeweiligen Personen einholen – auch hier am besten schriftlich. Abgelichtete Personen haben ein Recht darauf, „Nein“ zur Veröffentlichung zu sagen. Vor allem bei Kindern ist eine Einwilligung der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten notwendig. Solange Sie deren Zustimmung haben, dürfen Sie die Bilder auch veröffentlichen.

5)    ALGO Tipp: Vom Profi helfen lassen.

Lassen Sie Ihr Bildmaterial von einem Profi erstellen, von dem Sie sich in weiterer Folge auch gleich die Einwilligung zur Veröffentlichung einholen. Verwenden Sie kein fremdes Bildmaterial aus dem Internet, von dem Sie nicht wissen, woher es stammt. Eine Bildverwendung sollten Sie sich immer schriftlich geben lassen. Im Zweifelsfall haben Sie ein Schriftstück, welches Sie vorlegen können und Sie vor unangenehmen Geldstrafen schützt.
So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch ganz viele Nerven und vermeiden zusätzlich hohe Geldstrafen.


Wir hoffen, dass wir Sie zum Thema „Bildrechte“ ein wenig aufklären konnten. Sollten Sie immer noch unsicher sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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